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Allgemeine Geschäftsbedingungen GANGWERK AGB

Stand 12.10.2018

§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die auf der Homepage gangwerk-hundetraining.de formulierten Angebote.

Diese beziehen sich auf das Anleiten der Hundehalter (nachfolgend Kunde genannt) bei der Ausbildung ihrer Hunde (Training). Konkrete Ausbildungsziele werden individuell zwischen GANGWERK und dem Kunden vereinbart. Dabei muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Trainingserfolg ganz wesentlich von der Mitarbeit des Kunden abhängig ist.

GANGWERK übernimmt keine Garantie für das Erreichen der Ausbildungsziele. Die Ausbildungsziele orientieren sich an den Möglichkeiten des Hundes, seiner Rasse, seinem Alter und seinen körperlichen Voraussetzungen.

Die Trainingsorte werden in Absprache mit dem Kunden gewählt. Bei fortlaufenden Kursangeboten kann der Trainingsort wechseln. GANGWERK verpflichtet sich, den jeweiligen Trainingsort rechtzeitig vorher bekannt zu geben.

§ 2 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und haftpflichtversichert ist.

Auf Verlangen hat der Kunde den Impfpass, die Anmeldebestätigung und einen Versicherungsnachweis vorzuzeigen. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat.

Ein akutes Unwohlsein des Hundes ist vor dem jeweiligen Training mitzuteilen. Der Kunde muss GANGWERK vor Beginn des ersten Trainings ohne Aufforderung über chronische Krankheiten, Bewegungseinschränkungen oder besondere Verhaltensauffälligkeiten informieren.

§ 3 Anmeldung
Die Anmeldung zu Angeboten von GANGWERK kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Mit der Teilnahme an einem der Angebote von GANGWERK erklärt der Kunde, dass er die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

§ 4 Vergütung
Die Preise und deren Konditionen sind der Homepage zu entnehmen oder können im Vorfeld erfragt werden.

Die Vergütung kann per Überweisung im Voraus oder in bar direkt im Anschluss an das Training erfolgen.

§ 5 Haftung
Eine Haftung für Körper- und Sachschäden durch GANGWERK wird ausgeschlossen, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. GANGWERK übernimmt keine Haftung für Sach-/ Personen oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen. Ebenso gilt dies für Schäden und/ oder Verletzungen durch teilnehmende Hunde. Der Kunde haftet für die von sich und/ oder seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte Hunde. Sämtliche Begleitpersonen sind durch den Kunden vorab von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung von GANGWERK handelt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde von GANGWERK aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen; der Kunde übernimmt hierfür die alleinige Verantwortung.

Das Training findet im öffentlichen Raum statt. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der ihn und seinen Hund betreffenden Rechtsvorschriften.

Die Teilnahme an Angeboten von GANGWERK erfolgt auf eigenes Risiko.

§ 6 Unterrichtsmaterial
Unterrichtsmaterial, das von GANGWERK ausgegeben wird, ist ausschließlich für die persönliche Verwendung durch den Kunden bestimmt und darf nicht kopiert, weitergegeben oder veröffentlicht werden.

§ 7 Auflösung 
Das Vertragsverhältnis zwischen Gangwerk und dem Kunden kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist aufgelöst werden.

§ 8 Foto- und Videoaufnahmen
Der Kunde darf nur mit Zustimmung von GANGWERK Foto- und Videoaufnahmen während des Trainings bei GANGWERK erstellen und diese auch benutzen bzw. veröffentlichen. Jede nicht genehmigte Veröffentlichung von Fotos und Videos durch den Kunden wird von GANGWERK strafrechtlich verfolgt.

§ 9 Vorbehalt von Berichtigungen
GANGWERK behält sich das Recht vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

§ 10 Verjährungsfrist
Alle Ansprüche an GANGWERK verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Hamburg.

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